Liebe Mandanten,
ab dem 2. November greifen die neuen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung des Corona-Virus. Wir alle sind mehr denn je gefordert, unsere Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, dennoch bleibt unsere Kanzlei wie gewohnt für Sie geöffnet. Wir prüfen in jedem Einzelfall die besonders zu treffenden Schutzvorkehrungen. Hierzu gehört, dass Termine nur nach ausdrücklicher telefonischer Voranmeldung vergeben werden. Zugang zu Beurkundungsverhandlungen haben aktuell nur die unmittelbar Beteiligten und die zwingend zu beteiligenden Personen (Dolmetscher und Zeugen).
Und weil uns Ihre und die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen am wichtigsten ist, finden Beratungen grundsätzlich nur noch telefonisch und online statt.
Sie erreichen uns am besten:
Bleiben Sie gesund!
Ihre Kanzlei Höpken & Partner