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Erbrecht

Wir beraten i. E. bei Unternehmen- und Vermögensnachfolge, Erbverträgen, Testamenten und Eheverträgen.

Im Fall der Übertragung von Vermögen oder eines Unternehmens an Familienmitglieder oder an externe Personen erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die die vielen Schnittpunkte zwischen dem Erb- und Schenkungsrecht, dem Steuerrecht, dem Gesellschafts- und auch dem Familienrecht berücksichtigen. Dabei richten wir unsere Aufmerksamkeit auf Ihre Interessenwahrung sowie der übernehmenden Generation. Hierbei beraten wir auch über die Möglichkeit der lebzeitigen Übertragung Ihres Vermögens und die dazugehörigen Sicherungsmöglichkeiten.

Bei Unternehmen beraten wir über mögliche Auseinandersetzungen mit Pflichtteilsberechtigten, deren Pflichtteilsansprüche gegen die Erben den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden können. Ein Ehepartner kann unter Umständen zusätzliche Ansprüche auf Zugewinnausgleich geltend machen, so dass sich der Nachfolger gezwungen sieht, Betriebsvermögen zu verkaufen. Hier erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Eheverträge, erörtern die Möglichkeiten der Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen und erwägen Pflichtteilsverzichtsverträge. Wir beraten Sie über die Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.

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