Wir bieten die Leistungen eines umfangreichen international ausgerichteten Notariates an. Neben der deutschen Sprache wird in den Sprachen Englisch, Russisch, Polnisch muttersprachlich beurkundet und korrespondiert.
Klaus Höpken
Partner
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Katja Schüler, LL.M.
Partnerin
Rechtsanwältin und Notarin
Unsere Schwerpunkte
Internationales
Europäisches Nachlasszeugnis
Beglaubigungen von internationalen Reisedokumenten
Immobilien & Grundstücke
Immobilientransaktionen (share und asset deals)
Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Grundpfandrechtsbestellungen
Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Bauträgerverträge
Überlassungen von Immobilien
Kauf- und Übergabe (Schenkung) von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken
Grundschuldbestellungen
Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht
Teilungserklärungen nach dem WEG
Kaufangebote
Erbbaurechtsverträge
Testament & Erbe
Testamente
Erbverträge
Übergabeverträge
Erbauseinandersetzungsverträge
Erbschaftsausschlagungen
Erbscheinanträge
Pflichtteilverzicht
Erbteilübertragungen
Nachlassverzeichnisse
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Gesellschaftsrecht
Gründung von Kapital- und Personengesellschaften (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG, OHG, KG)
Satzungsänderungen
Kapitalmaßnahmen
Kauf – und Abtretungsverträge von Geschäftsanteilen
Handelsregisteranmeldungen jeglicher Art
Vereinsgründung
Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Beglaubigungen
Zeugnisse und Dokumente
Unterschriftsbeglaubigungen jeglicher Art
Zustimmungserklärungen (z. B. Verwalterzustimmung)
Genehmigungserklärungen
Vollmachten
Generalvollmacht
Ankaufsvollmachten
Verkaufsvollmachten
Eidesstattliche Erklärungen
Eidesstattliche Erklärungen im Rahmen eines Erbscheinantrages
Schuldanerkenntnisse
Eidesstattliche Erklärungen gegenüber Behörden und Ämtern
Aktuelle Regelungen zum Ungang mit dem Coronavirus
Für Kunden und Besucher gilt ab dem 26.11.2021 die 3G-Regel.
Geimpft: Mit Impfzertifikat über die vollständige Impfung (digital oder in Papierform). Die letzte erforderliche Impfung war vor mehr als 14 Tagen.
Genesen: Mit Genesenennachweis nach einer Infektion mit dem Coronavirus, der nicht älter als 6 Monate ist.
Getestet: Mit Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweises: PCR-Test (48 Stunden gültig) oder Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig).
Außerdem gilt weiterhin eine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske).