Rechtsberatung

Im Detail

Immobilien- und Baurecht

Unser Team verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Betreuung von Immobilientransaktionen im Interesse nationaler und internationaler Investoren.

Wir beraten Sie gern rund um das Recht der Immobilien und in allen Phasen des Verkaufs oder des Erwerbs von Immobilien. Unser Kompetenzspektrum beginnt mit der Beratung über die passende Investitionsimmobilie und die geeignete Struktur der abzuwickelnden Transaktion, umfasst die Vorbereitung und Durchführung der juristischen Due-Diligence-Prüfungen sowie die Ausarbeitung und Verhandlung aller für die Realisierung der Transaktion wichtigen Verträge und beinhaltet nach dem erfolgreichen Abschluss einer Transaktion die Abwicklung eventuell noch bestehender Verpflichtungen.

Wir übernehmen die bei der Entwicklung und Realisierung eines Projektes anfallenden rechtlichen Beratungs- und Organisationsaufgaben. Durch vorausschauende Organisation und Kommunikation mit den Projektbeteiligten helfen wir, Ihr Vorhaben voranzutreiben, auftretende Probleme rechtzeitig zu erkennen und zu lösen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir vermitteln Kontakte zu Banken und begleiten mit unserer langjährigen Erfahrung Finanzierungsgespräche.

Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Zivilrechts. Ein Schwerpunkt ist dabei das Erarbeiten bzw. die Prüfung von Verträgen.

Ein gut gestalteter Vertrag, der schon im Vorfeld Regelungen für mögliche Konflikte trifft, ist die beste Versicherung gegen unabsehbare Kosten, die durch Streitigkeiten entstehen können. Wir entwerfen für Sie Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen und prüfen die Ihnen von Vertragspartnern vorgelegten Verträge. Durch unsere Unterstützung in den Verhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und vermeidbare Streitfälle rechtzeitig erkannt werden.

Zusätzlich übernehmen wir für Sie die konsequente und wirtschaftliche Titulierung Ihrer Forderungen bis hin zum Betreiben der Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Schuldners.

Deutsch-polnisches Recht

Die zweisprachigen und in beiden Rechtsordnungen ausgebildeten Mitarbeiter unseres Teams bieten eine umfassende Beratung für Unternehmen und Einzelpersonen aus dem polnischsprachigen Raum, die in Deutschland tätig sind oder tätig werden wollen. Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung der kulturellen und rechtlichen Unterschiede nicht nur Lösungsansätze für die Umsetzung Ihrer Vorhaben aufzeigen und mitzuhelfen, diese zu realisieren.

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung werden wir zur Durchsetzung Ihrer Interessen auch vor allen Gerichten, internationalen oder nationalen Schiedsgerichten und in der Mediation von Konflikten tätig. Streitvermeidung ist unsere Stärke, wo diese nicht möglich und sinnvoll ist.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unser mehrsprachiges Team bietet ausführliche und fachübergreifende Beratung im Gesellschaftsrecht an. Wir beraten erfolgreich sowohl junge Unternehmen, Investoren und Start-ups bei der Unternehmensgründung als auch bestehende Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co. KG, GbR) in allen relevanten gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Erbrecht

Wir beraten i. E. bei Unternehmen- und Vermögensnachfolge, Erbverträgen, Testamenten und Eheverträgen.

Im Fall der Übertragung von Vermögen oder eines Unternehmens an Familienmitglieder oder an externe Personen erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die die vielen Schnittpunkte zwischen dem Erb- und Schenkungsrecht, dem Steuerrecht, dem Gesellschafts- und auch dem Familienrecht berücksichtigen. Dabei richten wir unsere Aufmerksamkeit auf Ihre Interessenwahrung sowie der übernehmenden Generation. Hierbei beraten wir auch über die Möglichkeit der lebzeitigen Übertragung Ihres Vermögens und die dazugehörigen Sicherungsmöglichkeiten.

Bei Unternehmen beraten wir über mögliche Auseinandersetzungen mit Pflichtteilsberechtigten, deren Pflichtteilsansprüche gegen die Erben den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden können. Ein Ehepartner kann unter Umständen zusätzliche Ansprüche auf Zugewinnausgleich geltend machen, so dass sich der Nachfolger gezwungen sieht, Betriebsvermögen zu verkaufen. Hier erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Eheverträge, erörtern die Möglichkeiten der Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen und erwägen Pflichtteilsverzichtsverträge. Wir beraten Sie über die Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.

Familienrecht

Im Familienrecht beraten wir über die Scheidung einer Ehe und mögliche Zugewinnausgleichsansprüche. In einer interdisziplinären Auseinandersetzung erörtern wir dabei auch die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung, insbesondere unter Berücksichtigung von Vermögenswerten wie Unternehmen.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Arbeitnehmern, Führungskräften, Unternehmen und Betriebsräten – und zwar insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Abschluss und Aushandeln eines Arbeitsvertrages
  • Urlaubsrecht/ Krankheit
  • Mitbestimmungsrechte und sonstige Beteiligungsrechte
  • Betriebsvereinbarungen