HomeOffice FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wann habe ich das Recht im Homeoffice zu arbeiten?

Grundsätzlich gibt es kein solches Recht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Wenn Sie trotzdem zu Hause bleiben, können Sie nach Abmahnung gekündigt werden.

Was ist, wenn der Verdacht besteht, dass ich mit mit dem Coronavirus angesteckt habe?

Bei einer konkreten Ansteckungsgefahr dürfen Sie von zu Hause arbeiten, wenn ihre Tätigkeit und ihre Wohnsituation das ermöglichen.

Was ist, wenn Schulen oder Kitas wegen Corona schließen?

Auch hier gibt es kein Recht auf Homeoffice. Es sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt werden.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber mich anweist, im Homeoffice zu arbeiten?

Auch der Arbeitgeber darf kein Homeoffice gegen Ihren Willen anordnen.Das muss immer von beiden Seiten akzeptiert werden.

Brauche ich eine schriftliche Vereinbarung über Homeoffice?

Grundsätzlich nein, aber eine schriftliche Regelung ist sinnvoll.

Darin könnte man zum Beispiel festhalten, an wie vielen und welchen Tagen Sie im Homeoffice arbeiten sollen.  Sind feste Zeiten oder Tage im Homeoffice vorgesehen, beugen klare schriftliche Vereinbarungen, etwa zum zeitlichen Umfang oder zur Erreichbarkeit am Arbeitsplatz zuhause, Konflikten vor.

Wenn Sie nur ein Telefonat mit einem Kunden im Homeoffice erledigen und sonst grundsätzlich im Büro arbeiten, sind detaillierte Regelungen nicht nötig.

Welche Arbeitszeit gilt im Homeoffice?

Es gilt dasselbe wie im Büro, nämlich das Arbeitszeitgesetz.

Sie dürfen also nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten. Immer dann, wenn es mehr zu tun gibt, kann der Arbeitstag auf bis zu zehn Stunden verlängert werden – unter der Bedingung, dass die mehr geleisteten Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von sechs Kalendermonaten länger als acht Stunden pro Werktag arbeiten.

Was noch wichtig ist:

Ihr Arbeitgeber muss auch bei Ihnen im Homeoffice die Dokumentationspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit erfüllen. Es empfiehlt sich, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihnen vereinbart, dass Sie Ihre Arbeitszeit im Homeoffice selbst dokumentieren und in bestimmten Abständen ihrem Arbeitgeber vorlegen. Außerdem ist es sinnvoll, feste Zeiten für Ihre Erreichbarkeit festzulegen.

Müssen Pausen und Ruhezeiten im Homeoffice eingehalten werden?

Ja, unbedingt. Das ist wichtig für Ihre Gesundheit.

Auch für die Arbeit im Homeoffice gelten die üblichen Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten, wie sie das Arbeitszeitgesetz vorgibt. An Tagen, an Sie mehr als sechs Stunden zu Hause arbeiten, stehen Ihnen eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden am Tag, müssen Sie eine mindestens 45-minütige Pause einlegen.

Die Ruhezeiten im Homeoffice sind ebenfalls klar geregelt:

Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitstag müssen mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung liegen. Auch hier können Ausnahmen gemacht werden: Ist die Ruhezeit an einem Tag kürzer, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden dauern – und zwar innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen. Die Ausnahmen werden in §§ 5 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz näher erläutert.

Müssen Sie im Homeoffice permanent erreichbar sein?

Nein.

Es gelten die Grundsätze des Arbeitszeitgesetzes. Am besten ist es, wenn man diesbezüglich eine Regelung mit dem Arbeitgeber trifft.

Wie muss der Arbeitsschutz im Homeoffice umgesetzt werden?

Bei einem Telearbeitsplatz, bei dem der Arbeitgeber die privaten Räumen eines Arbeitnehmers mit Möbeln, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen ausstattet, muss der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben beachten:

Der Telearbeitsplatz muss sicher sein und darf nicht die Gesundheit des Mitarbeiters gefährden. Büromöbel sollten beispielsweise ergonomisch angepasst, der Raum groß genug und die Beleuchtung ausreichend sein.

Man kann ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers vereinbaren.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, dass der Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zu Ihrer Wohnung hat, muss er allerdings die Arbeitsschutz-Regelungen nicht einhalten.

Es sollte aber auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stattfinden, wo folgende Fragen geklärt und dokumentiert werden:

  • Wie sieht ein gesundheitsfördernder Arbeitsplatz aus?
  • Was ist bei Bildschirmarbeit zu beachten?
  • Was sind die typischen Risiken bei einer Tätigkeit zuhause?

Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?

Überwiegend der Arbeitgeber.

Die Arbeitsmittel im Homeoffice werden häufig vom Arbeitgeber gestellt. 

Er muss auch in bestimmten Fällen Miete zahlen. Arbeiten Sie zum Beispiel überwiegend im Homeoffice und steht Ihnen kein Arbeitsplatz in den Firmenräumen zur Verfügung, muss der Arbeitgeber den hierfür verwendeten Raum entweder von Ihnen anmieten oder Ihnen eine monatliche Kostenpauschale für Nutzung, Energie, Heizungs-, Reinigungs- und sonstige Unterhaltskosten zahlen.

Wer haftet bei Unfällen im Homeoffice?

Grundsätzlich gilt auch im Homeoffice der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – allerdings nur, solange Sie tatsächlich für den Arbeitgeber arbeiten.

Dazu gehört zum Beispiel das Telefonieren mit Kunden und Beantworten von E-Mail-Anfragen. Dies gilt auch für Wege, die zurückgelegt werden müssen, um diese Arbeit auszuführen. Der Gang zum Drucker oder zum Schrank mit Büromaterialien ist also versichert.

Anders sieht es bei Wegen aus, die Sie aus privaten Gründen zurücklegen.

Nehmen Sie etwa an der Tür ein Paket an, das nichts mit seiner Arbeit zu tun hat, besteht kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie zur Toilette gehen oder sich in der Küche einen Kaffee kochen. Im Homeoffice gilt dies als rein private und damit nicht versicherte Tätigkeit.

Wie können Betriebsgeheimnisse und Daten im Homeoffice geschützt werden?

Datenschutz und Schutz von Betriebsgeheimnissen beziehungsweise IT-Sicherheit sind Themen, die sich bei Homeoffice-Beschäftigung verschärft stellen.

Die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers gerade für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben endet jedenfalls nicht damit, dass er die Datenverarbeitung teilweise auf Homeoffice-Arbeitsplätze auslagert.

Welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss hängt davon ab, welche Daten, Betriebsgeheimnisse oder IT-Geräte der Mitarbeiter vom Homeoffice aus nutzt.

So kann der Arbeitgeber zum Beispiel untersagen, dass besonders sensible Daten nach Hause mitgenommen werden. Der Arbeitgeber kann die ausschließlich dienstliche Nutzung von IT-Systemen anordnen, die zusätzlich gegen den Zugriff und die Einsichtnahme durch Dritte geschützt werden müssen. Auch technische Maßnahmen, wie die Verschlüsselung von Daten oder die Verwendung eines Virtual Private Networks (VPN), können verwendet werden. Wichtig ist, dass der Unternehmer sich über diese Themen Gedanken macht. Welche Lösung gefunden wird, hängt dann vom Einzelfall ab.

Kann der Arbeitgeber die Homeoffice-Tätigkeit kündigen?

Solange das Arbeiten im Homeoffice nur ab und zu erfolgt, stellt sich die Frage der Beendigung kaum.

Wurde Ihnen aber feste Homeoffice-Tage gestattet oder die Tätigkeit vom Betrieb ins Homeoffice verlegt, ist eine einseitige Kündigung nicht ohne weiteres möglich.