Erbschaftssteuer ist ab 2023 für viele nicht mehr zu stemmen
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angestoßen. Der Entwurf wurde am 02.12.2022 im Bundestag beschlossen und liegt bereits dem Bundesrat vor. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz durchgewunken wird und bereits ab 1.1.2023 greift. Lindner will an die Freibeträge ran. In verschiedenen Interviews zu dem Thema sprach er um eine Erhöhung von 25 Prozent, was zu einer eklatanten Verteuerung bei Übertragungen führen würde.
Experten raten Immobilieneigentümern, die vererben oder verschenken wollen, noch in diesem Jahr aktiv zu werden und warnen vor einem Sturm auf die Notariate
Die deutlich höhere Belastung bringt viele Erben in Bedrängnis. Von Notverkäufen ist die Rede, wenn Erben die Steuer nicht mehr stemmen können. Um dem zu entgehen,können Immobilieneigentümer noch im 2022 ihren Besitz schenkungsweise übertragen. Folgende Fragen sollten sich EigentümerInnen stellen:
- Wie soll die Übertragung der Immobilie erfolgen?
- Soll die Immobilie ganz- oder nur teilweise übertragen werden?
- Soll ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht festgeschrieben werden (senkt u.U. den steuerlichen Schenkungswert)?
- Soll eine Rückforderung möglich sein?
- Soll für die Übertragung eine Gegenleistung erbracht werden (zum Beispiel elterliche Pflege)?
- Welche Auswirkungen hat eine Schenkung ggf. auf die Erbfolge?
Übertragungen zu den bisherigen steuerlichen Regelungen sind durch notarielle Beurkundung noch bis Ende diesen Jahres möglich.
Ich stehe Ihnen als Notar gerne persönlich unter meiner Mobilnr. 0179 103 35 30 und Emailadresse
