Rückschlag für den Berliner Mietendeckel
In zwei sorgfältig begründeten Entscheidungen gehen die Berliner Zivilgerichte davon aus, dass das Gesetz des Berliner Senats zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – Berliner MietenWoG) verfassungswidrig ist. In beiden Entscheidungen wird überzeugend dargelegt, dass der sog. Mietendeckel verfassungswidrig ist.